Keratoconjunctivitis sicca – trockene Augen
Was ist die Keratoconjunctivitis sicca?
Der Tränenfilm besteht aus drei Schichten (Phasen):
- die Lipidschicht. Sie wird von den Drüsen am Lidrand gebildet.
- die wässrige Schicht. Sie wird von den Tränendrüsen gebildet.
- die Schleimschicht. Sie wird u.a. von den Schleimzellen der
Bindehaut gebildet.
Keratoconjunctivits sicca bezeichnet ein trockenes Auge, das primär auf einen Mangel der wässrigen Phase zurückzuführen ist. Im weiteren Sinne werden alle Störungen einer oder aller o.g. Schichten unter dem Begriff „trockenes Auge“ zusammengefasst.
Wie häufig tritt die Keratoconjunctivitis sicca auf?
Das trockene Auge ist eine der häufigsten Erkrankungen im Bereich der Augenheilkunde und nimmt mit zunehmenden Alter zu.
Wie erkenne ich trockene Augen?
Die Symptome sind Augenrötung, Brennen, Reiben, Jucken, Picken, Fremdkörpergefühl, Blendungsempfindlichkeit, „schwere Augenlider“, „Müdigkeit der Augen“ und Sehschwankungen. Diese können einzeln, teilweise oder auch alle zusammen meist untereinander abwechselnd auftreten.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Nur der Augenarzt kann zuverlässig feststellen, ob es sich um eine harmlose Störung oder um eine gefährliche Erkrankung handelt, da die o.g. Symptome auch bei anderen Erkrankungen vorkommen können. In der Regel reicht eine Spaltlampen-Untersuchung zur Beurteilung. Ggf. wird zusätzlich die Tränenproduktionsmenge mit dem sog. Schirmer-Test bestimmt.
Welche Therapie ist möglich?
Da alle drei Phasen des Tränenfilms gestört sein können, kommen unterschiedliche Therapien zum Einsatz. Der Gesetzgeber hat die Gesetzlichen Krankenkassen von der Erstattung der Augentropfen für ein trockenes Auge freigesprochen, so dass diese rezeptfrei in der Apotheke gekauft werden können. Hierbei muss ausprobiert werden, da die verschiedenen Mittel bei unterschiedlichen Patienten auch unterschiedlich wirken.
Für Medikamente mit Cortison oder Antibiotika muss der Augenarzt ein Rezept aufschreiben.
In schweren Fällen können sog. Punctum plugs eingesetzt werden. Auch diese gehören zu den Wahlleistungen und werden nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Es wird jedoch empfohlen die Rechnung bei der Krankenkasse vorzulegen, da einige Krankenkassen diese aus Kulanz dem Patienten erstatten.